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Beitrag von Swiss-Cycling, publiziert am 2006-02-10T17:36:00

Entzug J+S Leiter u. Coach Anerkennung
2005 hat das BASPO über einen J+S Radsporttrainer und Coach folgendes verfügt:

Entzug der J+S Anerkennung bis 31.7,2007

Entzug der Coach Anerkennung bis 31.07.2007

Begründung:
Der J+S Leiter hat gegen die Auflagen und Bedingungen des BASPO (Art. 9 und Art. 11 Abs. 2 der Verordnung des VBS vom 7. November 2002 über Jugend und Sport Weisungen Jugendausbildung und Nutzungsbestimmungen) wiederholt und vorsätzlich verstossen.

Swiss Cycling wird analog Baspo dem betroffenen J+S Leiter die Lizenz als sportlicher Leiter ebenfalls temporär entziehen resp. nicht ausstellen.
(swiss-cycling, 10. 2. 2006)

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